Am 9. Oktober 2025 ist im Rahmen der europäischen Payment Services Regulation (PSR) eine neue Sicherheitsmaßnahme für Überweisungen in Kraft getreten: die Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VoP).
Bei jeder Überweisung wird nun geprüft, ob der eingegebene Empfängername mit dem Kontoinhaber der angegebenen IBAN übereinstimmt. Ziel dieser Maßnahme ist es, Fehlüberweisungen zu vermeiden und Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
Die FP 360°-App wurde diesbezüglich bereits entsprechend angepasst. Stellen Sie bitte sicher, dass die aktuellste App-Version auf Ihrem Gerät installiert ist.
Wie funktioniert die Empfängerprüfung in der FP 360°-App?
In der FP 360°-App erfolgt die Überprüfung direkt im Überweisungsprozess.
Es gibt verschiedene Ergebnisse der Überprüfung:
Übereinstimmung (Match, RCVC):
Am Ende der Überweisung wird eine Bestätigung angezeigt, dass Name und IBAN übereinstimmen.
Wenn Abweichungen vorliegen, wird jeweils ein entsprechender Hinweis angezeigt. Nach diesen Hinweismeldungen können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Überweisung trotzdem ausführen (möglicherweise unter Haftungsausschluss der Bank) oder den Vorgang abbrechen und die Angaben korrigieren möchten.
Teilweise Übereinstimmung (Close Match, RVMC): Die eingegebene IBAN und der Name stimmen nahezu überein. Der Name der Empfängerin oder des Empfängers bei der Empfängerbank wird angezeigt.
Keine Übereinstimmung (No Match, RVNM): Die eingegebene IBAN und der Name stimmen nicht überein.
Keine Prüfung Möglich (RVNA): Wenn keine Prüfung möglich ist, wird ein entsprechende Hinweismeldung angezeigt.
Welche Transaktionen werden geprüft?
Bei SEPA-Einzelüberweisungen, Echtzeitüberweisungen, Daueraufträgen und Terminüberweisungen wird immer eine Empfängerüberprüfung durchgeführt.
Die Empfängerüberprüfung ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen und kann nicht manuell deaktiviert werden.
To-dos / Tipps für Zahlungsempfänger:
Damit die Zahlungen reibungslos ausgeführt werden, stellen Sie sicher, dass Ihre Zahler:innen im Überweisungsauftrag den Namen angeben, unter dem Sie Ihr Konto bei der Bank führen. Für Geschäftskunden ist das in der Regel der Name, unter dem Sie z. B. im Handelsregister eingetragen sind. Ein abweichender Name im Überweisungsauftrag kann dazu führen, dass Ihre Zahler:innen die Freigabe nicht erteilen.
Überprüfen Sie, ob Ihr Name bei der Bank korrekt hinterlegt ist und wende dich ggfs. an die Bank, um die Stammdaten zu korrigieren.
Überprüfen Sie Ihre Rechnungsvorlagen und Briefvorlagen, um sicherzustellen, dass überall der korrekte Empfängername angegeben ist.
Falls Sie Ihr Kunden unter mehreren Namen erreichen können, hinterlegen Sie bei Ihrer Bank einen zusätzlichen Handels- bzw. Aliasnamen (‘Commercial Name’). Achten Sie dabei auf mögliche Zeichenbegrenzungen (z. B. 27 Zeichen bei Papier-Überweisungsträgern).
Wichtig: Ob diese Funktion zur Verfügung steht, hängt von der Bank ab.Weisen Sie Ihre Kund:innen ausdrücklich auf den Namen hin, der im Überweisungsauftrag verwendet werden soll.
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